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Verantwortlich im Sinne des Presserechts, des Datenschutzrechts sowie Diensteanbieter nach §§2,5,6 des Externer Link: "Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179)" ist:

ppm - pure proof münz
Dipl.-Ing. Jürgen Münz
Sachverständiger für Gebäudetechnik

freiberuflicher Einzelunternehmer

Jürgen Münz
Boseweg 30
D-60529 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0)69 / 66 12 36 80
Fax: +49 (0)69 / 66 12 36 81
Mobil: +49 (0)162 / 27 54 458
Skype: "ppm.juergen.muenz.skype"
ppm@ppm-frankfurt.de
www.ppm-frankfurt.de
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Gerne können Sie jederzeit über die o. g. Adressen Kontakt zu mir aufnehmen.
Des weiteren steht Ihnen hierzu ein HTML-Kontaktformular zur Verfügung, welches Sie auch ohne E-Mail-Account benutzen können.

Insofern Sie durch meine Internetpräsenz Ihre Belange beeinträchtigt sehen, kontaktieren Sie mich einfach formlos und ich verspreche Ihnen, mich sofort um eine legale, möglichst beiden Interessenlagen berücksichtigende Lösung zu bemühen. Die sofortige Einschaltung eines Anwaltes zur Wahrung Ihrer potentiellen Interessen im Zuge der ersten Kontaktaufnahme würde ich deshalb persönlich nicht als notwendig erachten.

Tätigkeiten als bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger
Die Bezeichnung des Prüfsachverständigen und dessen Tätigkeiten sind hierbei auf die jeweiligen Fachbereiche/Fachgebiete/Anerkennungstenore des Unterzeichners beschränkt, die u. A. aus den Anerkennungsbescheiden des Prüfsachverständigen (siehe unten) entnommen werden können.

Der Diensteanbeiter ist u. A. im Bundesland Nordrhein-Westfalen von der Bezirksregierung Düsseldorf gem. §4 Abs.1 der damalig gültigen Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO) persönlich als Sachverständiger für die Prüfung von Anlagen/Einrichtungen gem. Anhang zu §2 Abs.1 TPrüfVO anerkannt. Gem. §3, Abs. (1), Satz 1, Nr. 2 (der aktuell gültigen) PrüfVO sind Prüfsachverständige in ihren jeweiligen Fachrichtungen u. A. auch die vor Inkrafttreten dieser Verordnung von der obersten Bauaufsichtsbehörde und der Bezirksregierung Düsseldorf bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen.
Im Rahmen dieser Tätigkeit unterliegt er u. A. der Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf und muss sich (zumindest) bei Prüftätigkeiten im Bundesland Nordrhein-Westfalen an die "Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch Prüfsachverständige - Prüfgrundsätze NRW - " halten.

Der Diensteanbieter ist u. A. im Bundesland Hessen von der Ingenieurkammer Hessen gem. §6 Abs.4 der Verordnung über Prüfberechtigte, Prüfsachverständige, technische Prüfungen und Zuständigkeiten nach der Hessischen Bauordnung (Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung - HPPVO) vom 18.Dezember 2006 (GVBl. I S. 745 ff.) persönlich als Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden gem. Artikel 2, §2, Abs. 1, Nr. 1, 2 3 und 4 der Verordnung über die Prüfungtechnischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (Technischen Prüfverordnung - TPrüfVO) vom 18.Dezember 2006 (GVBl. I S. 759 ff.) anerkannt.
Im Rahmen dieser Tätigkeit unterliegt er u. A. der Aufsicht der Ingenieurkammer Hesser sowie des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Bei der Prüfung in Nordrhein-Westfalen, Hessen oder in anderen Bundesländern sind ggf. ergänzend hierzu die landesspezifischen Vorschriften zu beachten und/oder die jeweils zuständigen oberen Bauaufsichtsbehörden anzuhören.
Siehe auch Anerkennung sowie Links

Anerkennungsbescheid NRW (07.03.2005)
I Bedingt durch die Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden nach der hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) wurde der Sachverständige ab dem 13.09.2007 formal aus der Liste der Sachverständigen nach TPrüfVO NRW (geführt von der Bezirksregierung Düsseldorf) gestrichen.
Der Anerkennungsbescheid vom 07.03.2005 hat jedoch weiterhing Gültigkeit, so dass sich die formale Umschreibung in die Liste eines anderen Bundeslands weder auf die Prüfberechtigung in Nordrhein-Westfalen noch für andere Bundesländer negativ auswirkt.
Externer Link: Bezirksregierung Düsseldorf - Dateibereich PrüfVO NRW
Cecilienallee 2
D-40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 475 - 2850
Fax: 0211 / 475 - 2994
Externer Link: stefan.hinrichs@brd.nrw.de

Externer Link: Prüfgrundsätze (NRW)
Externer Link: PrüfVO NRW vom 24.11.2009 (GV.NRW. S. 723)
Anerkennungsbescheid HE (26.09.2007)
Externer Link: Listenführung bei der IngKH
Externer Link: Ingenieurkammer Hessen
Gustav-Stresemann-Ring 6
D-65189 Wiesbaden
Tel.: 0611/97457-0
Fax: 0611/97457-29
E-Mail: Externer Link: info@ingkh.de

Externer Link: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
D-65185 Wiesbaden
Tel. 0611 / 815- 0
Tel. 0611 / 815- 2225
E-Mail: Externer Link: poststelle@hmwvl.hessen.de

Externer Link: Verordnung über Prüfberechtigte, Prüfsachverständige, technische Prüfungen und Zuständigkeiten nach der Hessischen Bauordnung - HPPVO(konsolidierte Lesefassung)

Externer Link: Verordnung über Prüfberechtigte, Prüfsachverständige, technische Prüfungen und Zuständigkeiten nach der Hessischen Bauordnung - HPPVO - Alter Stand(Hierin sind die HPPVO und die TPrüfVO enthalten)
Externer Link: Verordnung zur Änderung bauordnungsrechtlicher Rechtsvorschriften Vom 24. November 2010
Externer Link: Begründung zur Verordnung über Prüfberechtigte, Prüfsachverständige, technische Prüfungen und Zuständigkeiten nach der Hessischen Bauordnung - HPPVO
Externer Link: Schreiben des HMWVL zu den Prüfgrundsätzen vom 14.02.2007
Externer Link: Schreiben des HMWVL zu den Prüfgrundsätzen vom 16.03.2007
Externer Link: Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige

Tätigkeiten als Fachplaner Brandschutz (IngKH) / Fachplaner Brandneldeanlagen (IngKH) / Mitglied der Ingenieurkammer Hessen
Der Dientseanbeiter ist u. A. freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer Hessen und ist in die Liste der "Fachplaner für Brandschutz" sowie "Fachplaner für Brandmeldeanlagen"eingetragen.

Im Rahmen dieser Tätigkeit unterliegt er der Aufsicht der Ingenieurkammer Hessen und muss sich u. A. an das "Gesetz über die Errichtung einer Ingenieurkammer und die Berufsordnung der Beratenden Ingenieure in Hessen (Ingenieurkammergesetz – IngKammG)" !Achtung! Der Inhaber ist seit dem 01.01.2012 kein "Beratender Ingenieur" mehr!, die "Hauptsatzung der Ingenieurkammer", deren Nebensatzungen, wie bspw. die "Grundsätze zur Berufsordnung (Berufsgrundsätze)" sowie -sofern anwendbar - die "Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)" halten.
Der Diensteanbieter - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Oliver Münz - hat sein Studium an der Fachhochschule Frankfurt am Main (BRD / Deutschland) mit Erfolg abgeschlossen und darf gem. "Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (Ingenieurgesetz-lngG-)" die Berufsbezeichnung Ingenieur führen.

Externer Link: Ingenieurkammer Hessen
Diplom-Urkunde "Dipl.-Ing. (FH)"
Fachplaner Brandschutz (IngKH)
Fachplaner Brandmeldeanlagen (IngKH)
Externer Link: Listenführung Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Oliver Münz bei der Ingenieurkammer Hessen
Externer Link: Ingenieurkammergesetz – IngKammG
Externer Link: Hauptsatzung der Ingenieurkammer
Externer Link: Grundsätze zur Berufsordnung (Berufsgrundsätze)
Externer Link: HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Externer Link: Ingenieurgesetz-lngG-
Externer Link: Änderung des Ingenieurgesetzes
Externer Link: Änderung des Ingenieur- und Ingenieurkammergesetzes GVBL vom 15.11.2007

Preisliste / Prüfbedingungen
Preisliste (01.01.2008)

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2011 erhöhte Kostensätze gelten, die noch nicht in eine neue Preisliste eingearbeitet wurden:

Sachverständigenstundensatz: 88,00 EUR/h zzgl. MWSt.
Fahrtkilometerpauschale (Hin+Zurück >=15km einfache Strecke): 0,50 EUR/km zzgl. MWSt.
Notwendige Nebenkosten: Berechnung des angefallenen Bruttobetrags als Nettorechnungsbetrag


Prüfbedingungen (01.01.2008)

!Achtung! In den (noch nicht überarbeiteten) Prüfbedingungen, Stand 01.01.2008, wird noch indirekt dargestellt, dass der Inhaber "Beratender Ingenieur" sei. Dies ist seit dem 01.01.2012 NICHT MEHR der Fall!
Spezielle Länderspezifische Prüfbedingungen:
Bei baurechtlich relevanten Prüfungen sind die expliziten Regelungen der jeweilig gültigen Prüfverordnungen und deren Nebenbestimmungen durch den AG und/oder den AN ergänzend sowie bei evtl. Widersprüchen vorrangig zu beachten.
Diese Regelungen betreffen u. A. die Prüfabwicklung, die kaufmännische Abwicklung sowie sonstige Rechte und Pflichten des AG und des AN bspw. gegenüber der Anerkennungsbehörde und/oder der oberen/unteren Bauaufsichtsbehörde.
Diese länderspezifischen Regelungen sind zwar weitgehend so in die aktuelle „Preisliste“ sowie die aktuellen "Prüfbedingungen" eingeflossen, dass eine weitgehende Übereinstimmung vermutet werden kann, jedoch war eine allumfassende Aufnahme aller länderspezifischen Regelungen im Rahmen der aktuellen „Preisliste“ und "Prüfbedingungen" nicht möglich.
ppm hat - für baurechtliche Prüfungen - für die jeweiligen Bundesländer Merkblätter über die zusätzlichen spezifischen Prüfbedingungen informativ veröffentlicht, deren Einhaltung sich ohnehin aufgrund der gesetzlichen Regelung ergibt und deshalb nicht explizit vereinbart werden muss.

Merkblatt Prüfbedingungen Hessen (01.01.2012)
Merkblatt Prüfpflicht Hessen - RWA und Wandhydranten (01.01.2012)
Merkblatt Länderspezifische Prüfbedingungen Rheinland-Pfalz (01.01.2012)
Merkblatt Länderspezifische Prüfbedingungen Bayern (01.01.2012)
Merkblatt Länderspezifische Prüfbedingungen Baden-Württemberg (01.01.2012)
Merkblatt Länderspezifische Prüfbedingungen Nordrhein-Westfalen (01.01.2012)

Steuer
Steuer-Nr.: 015 849 60756 (FA FFM V-Höchst)
USt-IdNr.: DE814197144
USt-IdNr.-Adresse: Jürgen Münz, Boseweg 30, 60529 Frankfurt
Externer Link: Internetabfrage USt-IdNr.

Da die in Rechnung gestellten Leistungen nicht als Bauleistungen gem. Externer Link: EStG §48b, Abs.1, Satz 3 einzustufen sind, besteht für den Leistungsempfänger keine Pflicht zum Steuerabzug.

Freistellungsbescheinigung 2011-2012 (Steuernummer: 01584960756)
Externer Link: Internetabfrage 2011-2012 (Sicherheitsnummer: 261500001656)

Externer Link: Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010
Da die in Rechnung gestellten Leistungen gem. Externer Link: UStG §13b Abs.2, Satz 1, Nr.4 als Planungs- und/oder Überwachungsleistungen und nicht als Bauleistungen einzustufen sind, verbleibt die Steuerschuld der Umsatzsteuer beim Rechnungssteller.

Unternehmensform / anwendbares Recht / Gerichtsstand
Das Sachverständigen-Büro ppm - pure proof münz - Dipl.-Ing. Jürgen Münz - Sachverständiger für Gebäudetechnik ist ein freiberufliches Einzelunternehmen in persona Dipl.-Ing. Jürgen Münz.
Auf die Tätigkeiten des vorgenannten Sachverständigeb-Büros ist Deutsches Recht anzuwenden,soweit nicht im Einzelfall abweichendes bestimmt ist.
Bei bauordnungsrechtlichen Prüftätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere jeweils auch die landesspezifischen bauordnungsrechtlichen Regelungen, insbesondere die landesspezifischen technischen Prüf- und Prüfsachverständigenverordnungen zu Grunde zu legen.
Der Allgemeine Gerichtsstand, der Wohnort und der Sitz des Büros ist Frankfurt am Main (Deutschland),soweit nicht im Einzelfall ein besonderer oder ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt ist.

Berufshaftpflichtversicherung:
Externer Link: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG
Kunden-/Vertragsservice Nürnberg
Firmen-Betrieb
Dürrenhofstraße 4-6
D-90402 Nürnberg

Berufshaftpflichtversicherung GERLING 2010
Geltungsbereich Berufshaftpflichtversicherung HDI GERLING 2010

Bankverbindung
Bank: Externer Link: 1822direkt (Frankfurter Sparkasse) Frankfurt am Main
BLZ: 50050201
Kontoinhaber: Jürgen Münz
Konto: 1252 598 430
IBAN: DE57 5005 0201 1252 5984 30
SWIFT/BIC: HELADEF1822

Weitere Erklärungen zum angebotenen Teledienst, Haftungsausschluss & Urheberrecht
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Bauaufsicht bauaufsichtlich Baurecht baurechtlich staatlich anerkannter Anerkennung zugelassener Zulassung Anerkennung Sachverständiger Sachverständiger Sachverstaendiger Sachkundiger Gebäudetechnik NRW Nordrhein-Westfalen TPrüfVO Technische Prüfverordnung HE Hessen HausPrüfVO Hausprüfverordnung RP Rheinland-Pfalz Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen BW Baden-Württemberg, Bayern BY SPrüfV BauPrüfV BayBO GaV, Saarland
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