ppm - pure proof münz
Dipl.-Ing. Jürgen Münz
Sachverständiger für Gebäudetechnik
Leitbild
Der Firmierungsbestandteil ppm - pure proof münz lässt sich auf unterschiedliche Weise deuten:
"ppm" - pure proof münz – steht für "ppm" und verweist auf CO-Warnanlagen als Teil des Anerkennungstenors
ppm - "pure proof" münz – steht für "saubere" Prüfungsleistungen.
"ppm" - pure proof münz – steht für "ppm" - parts per million ~ ein Büro, das anders handelt als vielleicht Millionen andere.
ppm - "pure proof" münz – steht für den „klaren Beweis“, dass dieses Konzept wider dem allgemeinen Zeitgeist funktionieren kann.
Der Sachverständige möchte sich eindeutig vom allgemeinen Zeitgeist des steten Qualitätsabbaus distanzieren und vertritt die Auffassung, dass lediglich durch saubere, korrekte und jederzeit hinterfrag- und nachvollziehbare Dienstleistungen eine dauerhafte, für beide Seiten tragfähige, Geschäftsbeziehung aufgebaut werden kann.
Denn die Erfahrungen haben gezeigt, dass bspw. das Verschweigen oder die „fabulierende Gesundbetung“ von relevanten technischen Mängeln keinem der Beteiligten wirklich weiter hilft.
In der Regel erweisen sich solche evtl. Zugeständnisse von Sachverständigen als „Bärendienste“, da die Behebung der später ohnehin von Dritten festgestellten Mängel im Nachhinein – wenn überhaupt – nur mit stark erhöhten technischen, finanziellen und organisatorischen Aufwendungen möglich ist und in der Regel starke Imageschäden hinterlässt.
Bedingt durch das fachübergreifende Studienfach, die industrienahe Beratertätigkeit, die guten Behördenkontakte, die regelmäßige Abwicklung von Großprojekten sowie die aus der Sachverständigentätigkeit erworbenen detaillierten Kenntnisse des technischen Regelwerks, verfolgt der Sachverständige deshalb bevorzugt gesamtheitliche und gewerkübergreifende Prüfansätze mit hochgradigem Beratungs- und technisch-/wirtschaftlichen Optimierungsanteil.
Ein großer Wert wird in diesem Sinne auf eine ausgeprägte, gleichberechtigte Kundenkommunikation sowie eine weitgehende Mängel-Prävention, bspw. durch Beratung, detaillierte Planprüfungen, Auflagen-Management, baubegleitende Begehungen sowie Mitarbeiter-Schulungen und guten Behördenkontakt gelegt.
Je nach Aufgabenstellung (bspw. privatrechtliches Gutachten oder baurechtliche Abnahme) und aufgabenspezifischer Relevanz der festgestellten Mängel können zwar im gesunden Entscheidungsspielraum des Sachverständigen „fünfe auch einmal gerade“ sein.
Werden jedoch relevante Mängel festgestellt – und dies können in den Augen Dritter auch vermeintliche Kleinigkeiten sein - versucht der Sachverständige im diesbezüglichen Auftragsfall mit Hilfe von Beratung, Gutachten, Behördenkommunikation und möglichst geringen Investitionen die projektspezifischen Abweichungen/ Besonderheiten auf ein allseitig akzeptierbares Maß zu bringen.
Diese Mängel, aber auch evtl. vom Sachverständigen wissentlich akzeptierte Abweichungen vom Stand der Technik, werden im Sinne einer „sauberen“ Dokumentation konkret beim Namen genannt und explizit technisch bewertet, um diese dann offiziell durch die Genehmigungsbehörde billigen zu lassen.
Denn nur so ist der Kunde weitgehend vor dem jeweiligen Interpretationsspielraum nachfolgender Sachverständiger / Staatsanwälte / Richter gefeit und kann auf dauerhafte Rechtssicherheit trauen.
Leitbild / Dienstleistungen (01.01.2008)
Homepage ppm
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ppm - pure proof münz
Dipl.-Ing. Jürgen Münz
Sachverständiger für Gebäudetechnik
Boseweg 30
D-60529 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 / 66 12 36 80
Fax: +49 (0)69 / 66 12 36 81
Mobil: +49 (0)162 / 27 54 458
ppm@ppm-frankfurt.de
www.ppm-frankfurt.de
Impressum / Anbieterkennzeichnung / Infos gem. DL-InfoV
Schlüsselwörter:
Bauaufsicht bauaufsichtlich Baurecht baurechtlich staatlich anerkannter Anerkennung zugelassener Zulassung Anerkennung Sachverständiger Sachverständiger Sachverstaendiger Sachkundiger Gebäudetechnik NRW Nordrhein-Westfalen TPrüfVO Technische Prüfverordnung HE Hessen HausPrüfVO Hausprüfverordnung RP Rheinland-Pfalz Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen BW Baden-Württemberg, Bayern BY SPrüfV BauPrüfV BayBO GaV, Saarland
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